AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), zur Nutzung des Hochseilgartens Adventurepark Xanten, in 46509 Xanten sowie Wichtige Sicherheitshinweise


Stand 21. Juli 2022


1.Nutzungsvoraussetzungen


. a) Voraussetzung für die Nutzung des Hochseilgartens ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und damit vorbehaltlos einverstanden ist.


. b) Volljährige Teilnehmer müssen durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige müssen zur Nutzung des Hochseilgartens eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.


. c) Der Hochseilgarten kann nur von Teilnehmern genutzt werden, die eine Mindestgröße von 1,20m erreicht haben oder von einer größeren Person (Eltern, ältere Geschwister, Onkel, Tante o.Ä.) begleitet werden.


. d) Kinder bis zu 14 Jahren müssen bei der Benutzung des Hochseilgartens in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser ist während des Besuchs für die Aufsicht des Kindes verantwortlich. Bei Gruppen von Kindern bis zu 14 Jahren ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung, die während des Besuchs des Hochseilgartens die Verantwortung für die Gruppe zu tragen hat, zwingend erforderlich. Bei solchen Gruppen muss ferner eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für jedes einzelne Kind vorgelegt werden.


. e) Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.


. f) Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, oder nach der stets verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters vom Adventurepark Xanten, der dies im eigenen Ermessen entscheidet, nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in Form eines übertragbaren Klettergutscheins erstattet!


. g) Der Teilnehmer erklärt und bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistig und körperliche Verfassung einschränkenden Mittel, wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen kann. Hat der verantwortliche Mitarbeiter von Tree2Tree irgendwelche Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung, muss die entsprechende Person auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten.


. h) Alle Teilnehmer akzeptieren die aktuell geltenden Regeln im Falle von Pandemien und beachten alle aktuellen Hygienevorschriften. Alle erfassten Daten tragen außerdem zur aktuellen Corona-Registrierungspflicht / Nachverfolgung bei und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.


2.Wichtige Sicherheitshinweise


. a) Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung vom Adventurepark Xanten gemäß der Regelung unter den Ziffern 3 a) und 4 b) eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist. Die Nutzung der Parcours ist bis zu einem maximalen Körpergewicht in Höhe von 140 kg zulässig. Nutzer unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.


. b) Jeder Teilnehmer muss vor Benutzung des Hochseilgartens an einer Einweisung durch einen unserer Sicherheitstrainer teilnehmen.


. c) Während des gesamten Aufenthaltes sind sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter vom Adventurepark Xanten zwingend und unverzüglich Folge zu leisten.


. d) Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Außer während des Umsicherungsvorganges sind stets beide Sicherungskarabiner gleichzeitig gegenläufig in das Sicherungsseil zwischen den Plattformen oder auf den Plattformen in die Steigeisen einzuhängen. Während der Überwindung der Elemente sind stets beide Karabiner zu verwenden. Die Sicherung mit nur einem Karabiner ist ausschließlich während eines Umsicherungsvorganges zulässig. Auf sämtlichen Plattformen ist das herauslehnen über den Plattformrand untersagt.


. e) Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach der den Anweisungen der Mitarbeiter vom Adventurepark Xanten erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Bremsvorgang bei Seilabfahrten.


. f) Auf den Plattformen dürfen sich höchstens drei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen dürfen sich immer nur maximal drei Teilnehmer bewegen. Einige Übungen sind nur für die Einzelnutzung vorgesehen (Wakeboard, Wasserski, Jump’n’Run), die Übungen werden von unseren Mitarbeitern gesondert erklärt.


. g) Die vom Adventurepark Xanten ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Karabiner usw.) muss stets und entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter vom Adventurepark Xanten an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Sicherheitsausrüstung darf nicht benutzt werden. Persönliche „Kletterhandschuhe“ können nach Freigabe des Trainers verwendet werden. 


. h) Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen bei der Nutzung des Hochseilgartens nicht mitgeführt werden (z.B. Handys, Kameras, Schmuck, Rucksäcke, Taschen etc.).


. i) Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hochzubinden, um ein Verklemmen an den Rollenkarabinern, Seilen, Elementen und Übungen zu verhindern.


. j) Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die gekennzeichneten Zonen im Bereich der Riesenschaukel dürfen nicht betreten werden.


. k) Auf dem gesamten Gelände des Hochseilgartens gilt in der Kletterausrüstung und in deren nähe absolutes Rauchverbot.


3.Haftungsbeschränkung / Schäden


. a) Die Haftung von Adventurepark Xanten für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, dass heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf, und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet Adventurepark Xanten für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Adventurepark Xanten. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Adventurepark Xanten ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Adventurepark Xanten.


. b) Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich Adventurepark Xanten das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


. c) Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter von Adventurepark Xanten gemeldet werden. 


4.Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen


. a) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeiter von Adventurepark Xanten bzw. gegen die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder gegen die Sicherheitseinweisung kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.


. b) Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern von Adventurepark Xanten nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder die Sicherheitseinweisung gehalten hat, übernimmt der Adventurepark Xanten keine Haftung.


. c) Bei Missachtung der Sicherheitshinweise, Sicherheitseinweisung und/oder Anweisungen der Mitarbeiter von Adventurepark Xanten behält sich Adventurepark Xanten das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.


5.Betriebseinstellung / Nichtnutzung


a) Adventurepark Xanten behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (Feuer, Wetter, Gewitter etc.) zeitweise einzustellen. In diesem

Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.


b) Beendet der Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.


c) Beendet der Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. Nutzt der Teilnehmer zu einem im Vorfeld verbindlich vereinbarten Termin den Hochseilgarten nicht, ohne dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist der Adventurepark Xanten berechtigt, ohne weiteren Nachweis bis zu 100% des Preises einzubehalten, soweit die angebotenen Leistungen nicht kurzfristig an andere Interessenten vergeben werden konnte. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung wesentlich weniger beträgt als die vor bezeichnete Pauschale. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung des Hochseilgartens einen Ersatzteilnehmer stellen. Ansonsten gilt:

Sie haben ein Outdoor Event gebucht! Wir sind für Sie bei jedem Wetter vor Ort, da bei uns das Motto: „Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung“ Programm ist! Wir planen gemäß aller Kundenwünsche unsere Trainer im Vorfeld ein, so dass wir Sie bitten die Rechnung innerhalb einer Woche nach Erhalt zu begleichen.


6. Wiederruf / Stornierung / Umbuchung


. a) Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) möglich. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Adventurepark Xanten, Alte Brauerei 8, 46509 Xanten, info@adventurepark-xanten.de, Fax: 02801-9879473


. b) Stornierungen von Gutscheinkäufen (Dienstleistung zu einem unbestimmten Zeitpunkt) können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gemäß 6a widerrufen werden.


. c) Terminbuchungen zur Freizeitgestaltung unterliegen gemäß §312 b Abs. 3.6 Fernabsatzgesetz nicht dem 14-tägigen Widerrufsrecht. Der gesamte Rechnungsbetrag wird bei einem „no show“ ihres Buchungstermins fällig bzw. wird nicht erstattet. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung des Hochseilgartens einen Ersatzteilnehmer stellen. Stornierungen von Terminbuchungen (z.B. Gruppenbuchungen, Schulklassen etc. – Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt) sind 14 Tage vor dem Termin ohne Angabe von Gründen gemäß 6a möglich.


. d) Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt von der Veranstaltung
 
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % mindestens 5,-€ (p.P.)
ab 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 19. bis 10.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 9. bis 6.Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 5. Tag vor Reiseantritt 90 %
1 Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt am Veranstaltungstag 100% .

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Adventurepark Xanten.



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